Radonbelastung in Österreich

Radon – Messung und Bewertung

Ein unterschätztes und oft nicht bekanntes Problem für die Gesundheit bei der Nutzung eines Gebäudes ist der Innenraumschadstoff Radon. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Radon weltweit die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs (nach dem Rauchen).

Radon (Rn-222) ist ein radioaktives Edelgas, dass unsichtbar, geschmack- und geruchslos ist.

Wo kommt Radon in Österreich vor? 

Es kommt in jedem Untergrund (Boden, Gestein) vor und gelangt über diesen in Gebäude (Risse in Fundamentplatte, nicht dicht ausgeführte Fundierung, undichte Leitungsdurchführungen, …). Dort sammelt es sich in der Raumluft an.
Es ist auch zu beachten, dass Baumaterialien Radon abgeben können (z.B.: Schlackeschüttungen in alten Bestandsgebäuden).

Im Freien ist Radon gesundheitlich unbedenklich, da es sich schnell verflüchtigt. Aufkonzentriert in Räumen besteht Gesundheitsgefahr, da Radon und dessen Folgeprodukte über die Atmung in den Körper gelangen. Das Edelgas wird zwar wieder ausgeatmet, die radioaktiven Zerfallsprodukte werden in den Atemwegen abgelagert.

Radon Messungen

Wie und wo kommt Radon ins Gebäude

  • Konvektion (Strömungstransport) von Bodenluft durch erdberührte Bauteile
  • Diffusion (Ausgleich von Konzentrationsunterschieden) von Bodenluft durch erdberührte Bauteile
  • Exhalation (ausströmen, ausdampfen) aus den Baumaterialien im Gebäude
  • Exhalation (ausströmen, ausdampfen) aus radonhältigem Wasser

Als erste Einschätzung eines Radongefährdungspotentials des Grundstücks dient die Radonkarte Österreichs (https://geogis.ages.at/GEOGIS_RADON.html)

Radonkarte Österreich

Laut dieser Ortzuordnung sind gemäß der gültigen Normen und Richtlinien für Neubauten und Sanierungen die entsprechenden Maßnahmen definiert. Dabei wird in 3 Kategorien unterschieden:

  • Kein Radonvorsorgegebiet, kein Radonschutzgebiet
  • Radonvorsorgegebiet, kein Radonschutzgebiet
  • Radonvorsorgegebiet und Radonschutzgebiet

Der Radonschutz ist im Neubau mit entsprechender Bauweise grundsätzlich technisch ohne Mehrkosten zu lösen. Bei Sanierungen (bei vorhandenem Gefährdungspotential) sind entsprechende technische Maßnahmen mit geringem/einfachen Aufwand ausführbar.

Wie wird Radon entfernt bzw. saniert

  • Lüften durch den Nutzer (kurzfristige Lösung, keine Sanierung)
  • Lüftungsanlagen
  • Absaugung unter Keller aus dem Untergrund (Druckunterschied) – Unterbodenabsaugung
  • Erzeugung eines Überdrucks im Gebäude (EÜG)
  • Weitere Mögliche Verfahren: Zwischenbodenbelüftung bzw. -absaugung, Verfügen und Versiegeln, Injektionsschirm, Unterbindung des konvektiven Luftraums

Wie wird Radoneintritt verhindert

  • Abdichten bzw. dichte Ausführung der erdberührten Bauteile
  • Dichte Ausführung der Durchdringungen (Leitungsführungen)

Wir unterstützen sie gerne bei der Planung Ihres Neubaus bzw. bei einer notwendigen Sanierung auf Grund erhöhtem Radonaufkommens.

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Radon Grenzwerte

Das Strahlenschutzgesetz (§3 Abs, 1,2) legt den Referenzwert für die Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen von Wohngebäuden bzw. an Arbeitsplätzen mit 300 Bq/m³ fest. In der OIB-Richtlinie 3 (2023) ist der Referenzwert für Aufenthaltsräume ebenfalls ausgewiesen (Pkt. 8.2.1).

Hinweis Arbeitsplätze

Im Radonschutzgebiet (104 Gemeinden in Österreich) sind in allen Bestandsgebäuden, mit Arbeitsplätzen in Erd- und Kellergeschoßen, Messungen durchzuführen (Frist mit 31.7.2022 abgelaufen). Bei Überschreitung des Grenzwertes von 300 Bq/m³ sind entsprechende Maßnahmen zu setzen. Weiters sind österreichweit Unternehmen mit Arbeitsplätzen in Wasserversorgungunternehmen, untertägige Bereiche von Bergwerk, Schächten, Stollen, Tunneln und Höhlen, in Schaubergwerken und Schauhöhlen sowie in Radon-Kureinrichtungen zu Referenzwertmessungen verpflichtet.
Für Neubauten in Radonschutzgebieten hat der Nachweis zur Erhaltung der 300 Bq/m³   spätestens 6 Monate nach in Betriebsnahem zu erfolgen. Die Messwerte der akkreditierten Prüfstelle sind über das EDM hochzuladen.

Radon – was ist das eigentlich?

Es ist ein radioaktives, farb- und geruchloses Edelgas, das in den Formen Radon-222, Radon-220 sowie Radon-219 vorkommt. Radon-222 entsteht durch natürliche Kernwandlungen aus Uran (welches in fast allen Böden vorkommt) über seine Zerfallsprodukte wie Radium-226. Das Edelgas selbst zerfällt in sogenannte Tochternuklide.

Um die Zerfälle größenmäßig zu definieren wurde der Begriff der Aktivität eingeführt. Die Einheit ist das Bequerel (Bq). 1 Bq bedeutet ein Zerfall pro Sekunden. Die Zeit, in der sich die Aktivität eines radioaktiven Stoffes halbiert, heißt Halbwertszeit. Sie beträgt beim Edelgas Radon ca. 3,8 Tage. Wenn ein Zerfall stattfindet, so wird Strahlung (Alpha, Beta und/oder Gamma) frei. Radon und die meisten Tochternuklide sind Alpha-Strahler (geringe Reichweite, können aber am Körper großen Schaden bewirken). Aufnahme von Alpha-Strahlern in der Lunge können zu einer Schädigung der Bronchien führen.

Untergrund

Neben der Zusammensetzung des Untergrundes (Radium- und Urangehalt) sind va. die Korngröße und Durchlässigkeit ein Faktor des Gefährdungspotentials.

  • Erhöhtes Gefährdungspotential (große Korngröße, hohe Durchlässigkeit): Anschüttungen, Schuttkegel, verwitterter Granit, Karst- und Schotterböden bzw. bei Hanglage
  • Geringes Gefährdungspotential (kleine Korngröße, geringe Durchlässigkeit): dichte / kompakte bzw. lehmhaltige Böden

Gesetzte, Normen, Richtlinien

Richtlinie 2013/59 Euratom zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung
Strahlenschutzgesetz 2020 (StrSchG 2020): Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung
Radonschutzverordnung (RnV 2020): Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über Maßnahmen zum Schutz von Personen vor Gefahren durch Radon
OIB Richtlinie 3 (2023): Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz; Pkt. 8.2
ÖNORM S 5280-2: 2021-07-15; Radon – Teil 2: Bautechnische Vorsorgemaßnahmen bei Gebäuden
ÖNORM S 5280-3: 2005-06-01; Radon – Teil 3: Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden
ÖNORM EN ISO 11665-5; 2020-08-01; Ermittlung der Radioaktivität in der Umwelt – Luft – Teil 5: Kontinuierliches Messverfahren für die Aktivitätskonzentration (ISO 1165-5:2020)
ÖNORM EN ISO 11665-6; 2020-08-01; Ermittlung der Radioaktivität in der Umwelt – Luft – Teil 6: Punktmessverfahren für die Aktivitätskonzentration (ISO 11665-6:2020)